ZOLL-frei
Zollberatung mit Weitblick
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
wir erledigen Ihre Zollangelegenheiten.
Wichtiger Hinweis zur
F-Gas-Verordnung:
Auch Fahrzeugimporte betroffen!
Die Verordnung (EU) 2024/573, auch bekannt als F-Gas-Verordnung, regelt den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen, die den Klimawandel beschleunigen. Unternehmen, die F-Gase importieren oder exportieren, müssen strenge Vorschriften beachten, darunter Mengenbeschränkungen, Anwendungsverbot und Emissionsprüfungen.
Dies gilt auch für den Import von Fahrzeugen.
Unternehmen, die jährlich 10 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr in den Verkehr bringen, unterliegen speziellen Anforderungen.
Diese Grenze wird bereits bei etwa 15 Fahrzeugen pro Jahr überschritten.
Unsere Zollagentur hilft Ihnen, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und eine konforme Abfertigung sicherzustellen.
Über uns
Die Firma ZOLL-frei Zollberatung mit Weitblick GmbH & Co. KG bietet Ihnen seit über 15 Jahren deutschlandweit ein breites Spektrum an Zolldienstleistungen, ob Import oder Export, Zolllager- oder Versandverfahren.
Von unserer Kompetenz, die bereits von vielen namhaften großen und kleineren Unternehmen genutzt wird, können auch Sie profitieren.
Unser Know-how in allen Bereichen des Zollwesens und der stete Einsatz unseres Teams hilft Ihnen Ihre Waren schnell, korrekt und sicher durch den Zoll zu bringen.
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihr Kerngeschäft; unsere Experten erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.
Ihre Ansprechpartner
Lernen Sie unser Team kennen.
Erfolg ist einmal mehr aufstehen als hinfallen
Ausfuhr
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Anmeldung
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
4. Gestellung
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
- Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
- am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
- als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.
5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
- direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
- von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
- von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.
6. Transport
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
7. Ausgangsvermerk (AGV)
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Einfuhr
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Verzollung
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
4. Transport
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
5. Steuerbescheid
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.