Warenverkehrsbescheinigung für Waren des freien Verkehrs bei Beförderung über Gebiete außerhalb des Zollgebiets
Der Nachweis des Unionscharakters ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten vorübergehend auch außerhalb des Zollgebiets befördert werden, ohne dass sich der zollrechtliche Status als Unionswaren ändern soll.
Der Nachweis des Unionscharakters der Waren kann durch Vorlage eines Dokuments T2L beziehungsweise in den Fällen, in denen Waren in nicht zum Steuergebiet der Union gehörende Gebiete oder aus solchen befördert werden, durch ein Dokument T2LF, erbracht werden. Ein T2LF wird demnach insbesondere für folgende Gebiete benötigt:
Seit dem 01.03.2024 erfolgt der Nachweis des Unionscharakters ausschließlich über das elektronische System „Proof of Union Status“ (kurz: PoUS), welches über das EU-Trader-Portal zu erreichen ist. Damit werden die bisherigen Papierformulare abgelöst und durch sog. T2L-Daten bzw. T2LF-Daten ersetzt. Damit ist es zukünftig ausreichend die MRN des über das EU-PoUS-System ausgestellten T2L(F) anzugeben. Bei Bedarf kann im System PoUS zusätzlich ein PDF-Dokument (sog. SRD "Status Registration Document") heruntergeladen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Nachweises über das System PoUS sowie bei der Registrierung im EU-Trader-Portal.
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