Verbindliche Auskunft der Zollbehörde zur Einreihung einer Ware
Im Zolltarif der Gemeinschaft werden die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben, die bei Ein- und Ausfuhren von Waren zu beachten sind, zusammengefasst. Aus der Codenummer ergeben sich dadurch beispielsweise Abgabensätze und eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorzulegen sind. Um dem Wirtschaftsbeteiligten eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, damit er Kosten und Aufwendungen im Voraus richtig kalkulieren kann, steht es jeder berechtigten Person frei, bei den Zollbehörden eine verbindliche Auskunft über die zolltarifliche Einreihung der Ware zu beantragen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der elektronischen Beantragung der vZTA zur Einreihung einer Ware in den Zolltarif.
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