Unterstützung bei der Beschaffung von UZ zur offiziellen Bestätigung der Herkunft einer Ware
Die eindeutige Feststellung des nichtpräferenziellen Ursprungs einer Ware ist im konkreten Einzelfall erheblich für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen der EU, da außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Warenregelmäßig an den Ursprung in bestimmten Ländern anknüpfen.
Für die Bestimmung des Ursprungs einer Ware gelten die Ursprungsregeln des UZK und der UZK-DelVO. Nachgewiesen wird der Ursprung einer eingeführten Ware durch ein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis (UZ).
In Abgrenzung zu den Ursprungsnachweisen nach Präferenzrecht werden die nach dem Außenwirtschaftsrecht erforderlichen Ursprungsnachweise auch als nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise bezeichnet.
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