Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll
Die Einfuhranmeldung/Zollanmeldung dient der statistischen Erfassung von Waren. Grundsätzlich sind Drittlandswaren (Waren aus einem Nicht-EU-Land) bei der Einfuhr in die EU dem Zoll anzumelden und in ein Zollverfahren zu überführen. Dies geschieht mittels der Einfuhranmeldung/Zollannmeldung. Der Importeur darf über die Waren erst dann frei verfügen, wenn diese dem Zoll vorgeführt und von diesem zollrechtlich abgefertigt und überlassen wurden.
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