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Exportanmeldungen (AES)

Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll

Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU abgegeben werden, wenn der Rechnungswert mindestens 1.000 € beträgt oder das Gewicht mindestens 1.000 kg beträgt. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme. Regelmäßig ist es jedoch sinnvoll auch bei nicht Überschreiten der Grenzen Ausfuhranmeldungen zu erstellen.

Jede Ware muss bei der Ausfuhr deklariert werden. Zusätzlich muss bei der förmlichen Ausfuhranmeldung jeder Artikel anhand des elektronischen Zolltarifs (EZT) nach Warennummern (sogenannte Zolltarifnummern) eingruppiert werden. Dies dient hauptsächlich der Sicherstellung, dass nur Waren ausgeführt werden, die nicht gegen Ausfuhrbestimmungen wie das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen. Ferner sind Angaben zum Ausführer, dem Warenempfänger und zu den Umständen der Beförderung zu machen.

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Michael Pauly
Sachbearbeitung Zoll

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