Verbindliche Auskunft der Zollbehörde zum präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung
Eine Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA-Entscheidung) ist eine verbindliche Auskunft über den Ursprung einer Ware nach rechtlicher Bewertung ihres Herstellungsprozesses durch die zuständige Behörde.
Eine vUA-Entscheidung ist kein Präferenznachweis, kein Ursprungsnachweis und keine Lieferantenerklärung, und sie ersetzt diese auch nicht, aber sie bietet einem Wirtschaftsbeteiligten eine umfassende warenursprungs- oder präferenzrechtliche Bewertung einer Ware und gibt somit Kalkulations- und Rechtssicherheit.
Wir unterstützen Sie bei der Einholung der verbindlichen Auskunft der Zollbehörde zum präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung.
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