Zollrechtliche Abfertigung von Lebens- und Futtermittel inkl. Erstellung der erforderlichen Dokumente
Bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Futtermitteln gibt es eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen zu beachten. Als erfahrene Zollagentur sind wir darauf spezialisiert, Ihnen bei diesem komplexen Prozess zu helfen und sicherzustellen, dass Ihre Importe reibungslos vonstatten gehen.
Lebensmittelimporte im Fokus
Lebensmittel sind ein weitgefasster Begriff, der alles umfasst, was für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Dazu gehören nicht nur verarbeitete Lebensmittel, sondern auch Rohstoffe und Nahrungsergänzungsmittel. Selbst Tiere, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zählen dazu. Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt der Überwachung verschiedener Behörden wie dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie den zuständigen Behörden der Bundesländer die mit der Zollverwaltung zusammenarbeiten.
Spezialisierte Zollstellen für Lebensmittelimporte
Es ist zu beachten, dass es Zollstellen mit besonderen lebens- bzw. futtermittelrechtlichen Befugnissen gibt und Zollanmeldungen für bestimmte Waren nur bei bestimmten Zollstellen abgegeben werden können.
Gesundheitseingangsdokument (GGED) für tierische und pflanzliche Erzeugnisse
Seit dem 14. Dezember 2019 ist für die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie bestimmten Futter- und Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) oder Common Health Entry Document (CHED) verpflichtend. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über das Trade Control and Expert System (TRACES) und ist in vier Untergruppen unterteilt:
Ökologischer Landbau
Seit dem 1. Januar 2022 ist für den Import von Bio-Erzeugnissen zwingend eine Kontrollbescheinigung (Certificate Of Inspection, kurz: COI) erforderlich. Auch hier erfolgt die Abwicklung elektronisch über TRACES. Die Kontrollbescheinigung (COI) wird von der für den ökologischen Landbau zuständigen Länderbehörde ausgestellt und muss mit dem Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokument (GGED) elektronisch verknüpft werden.
Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf
Unsere Zollagentur verfügt über das Fachwissen und die Erfahrung, um Ihre Lebensmittel- und Futtermittelimporte reibungslos abzuwickeln und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihren Importprozess zu optimieren und mögliche Probleme zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelimporte zu erfahren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihre Importe erfolgreich abzuwickeln.
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