Erstellung der UB bei Einfuhr von Fahrzeugen
Mittels der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) weisen Sie gegenüber der Zulassungsstelle bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs nach, dass sämtliche Einfuhrabgaben nach dem Import aus einem Drittland ordnungsgemäß entrichtet wurden.
Gerne kümmern wir uns für Sie um die Erstellung der UB, wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der EU, importieren möchten.
Auch wenn Ihnen für ein Fahrzeug keine Fahrzeugpapiere mehr vorliegen, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle.
Wir stehen Ihnen immer gerne zur Verfügung
Lernen Sie unser Team kennen.
In der Ruhe liegt die Kraft
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.