Beratung zum EMCS-Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren
Mit dem EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System) werden in der Europäischen Union Güter überwacht, die der Verbrauchsteuer unterliegen. Es handelt sich hierbei um Tabakwaren, Energieerzeugnisse, Alkohol und alkoholische Getränke.
Bereits seit 2011 wurde das begleitende Verwaltungsdokument (BVD) durch das elektronische Verwaltungsdokument (e-VD) abgelöst.
Seit dem 13.02.2023 unterliegen nun neben der Beförderung unter Steueraussetzung auch sämtliche unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Das bisherige Verfahren in Papierform ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.
Zur Teilnahme am EMCS-Verfahren werden die sog. Verbrauchsteuernummern benötigt. Diese erhalten Sie im Rahmen Ihrer verbrauchsteuerrechtlichen Erlaubnisse, wie z.B. Steuerlager, registrierter Empfänger, registrierter Versender, zertifizierter Empfänger oder zertifizierter Versender.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der im Verbrauchsteuerrecht erforderlichen Erlaubnisse.
Als zugelassener IT-Dienstleister übernehmen wir für Sie gerne auch den kompletten Nachrichtenaustausch über EMCS mit der Zollverwaltung.
Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ein Steuerlager ist ein zugelassener Ort, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak unter Steueraussetzung hergestellt, verarbeitet, gelagert und versandt werden können. Das bedeutet, dass die Verbrauchsteuern erst fällig werden, wenn die Waren das Steuerlager verlassen und in den steuerlich freien Verkehr überführt werden. Ware kann sich rechtlich grundsätzlich nur im Steuerlager befinden, wenn sich diese im zollrechtlich freien Verkehr befindet und es sich somit um Unionsware handelt. Im Gegensatz dazu ist ein Zolllager für die Lagerung von Waren gedacht, die noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden (sog. Nicht-Unionsware).
Ein Registrierter Empfänger ist ein Unternehmen oder eine Person, die berechtigt ist, verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung zu empfangen, ohne selbst ein Steuerlager besitzen zu müssen. Diese Genehmigung wird von den Zollbehörden erteilt und ist besonders im grenzüberschreitenden Warenverkehr innerhalb der EU von Bedeutung. Ein Registrierter Empfänger darf nur an einem von den Zollbehörden genehmigten Ort verbrauchsteuerpflichtige Waren empfangen.
Ein registrierter Versender ist eine Person oder ein Unternehmen, das befugt ist, verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr innerhalb der Union zu versenden. Diese Beförderung kann in Steuerlager, zu Betrieben von registrierten Empfängern oder zu begünstigten Empfängern erfolgen. Das Verfahren der Steueraussetzung beginnt, sobald die verbrauchsteuerpflichtigen Waren am Ort der Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind. Es endet, wenn die Waren durch einen Steuerlagerinhaber, registrierten Empfänger oder begünstigten Empfänger aufgenommen werden.
Das EMCS ist ein elektronisches Überwachungssystem der EU, das die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol, Tabak und Mineralöle kontrolliert. Das System gewährleistet, dass Warenbewegungen unter Steueraussetzung sicher und transparent durchgeführt werden und vermeidet Steuerhinterziehung. Jede Warenbewegung wird im EMCS-System erfasst und kann von den Zollbehörden in Echtzeit nachverfolgt werden. Hierzu wird das elektronische Verwaltungsdokument (eVD) genutzt, das alle relevanten Informationen zur Warensendung enthält. Seit dem 13.02.2023 unterliegen auch die unionsinterne Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs dem EMCS-Verfahren. Hierzu wurde das bisher verwendete vereinfachte Verwaltungsdokument (v-VD) durch ein vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument (v-e-VD) ersetzt.
Im Zusammenhang mit EMCS versteht man unter einem IT-Dienstleister einen externen Partner, der den Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung für Wirtschaftsbeteiligte übernimmt, die diesen Austausch nicht selbst durchführen möchten. Der IT-Dienstleister fungiert als technischer Teilnehmer im EMCS-Nachrichtensystem und übermittelt die erforderlichen Daten an die Zollbehörden. Die Nutzung eines IT-Dienstleisters im EMCS-Verfahren muss offiziell beantragt werden.
Die SEED-Datenbank (System for Exchange of Excise Data) ist ein System zum Austausch von Verbrauchsteuerdaten innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie enthält alle relevanten Daten von Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung oder im steuerlich freien Verkehr befördern. Jeder EU-Mitgliedstaat betreibt eine nationale SEED-Datenbank, die regelmäßig mit der zentralen SEED-Datenbank der EU synchronisiert wird. In Deutschland erfolgt dieser Datenaustausch mehrmals täglich über eine gesicherte Datenverbindung der Europäischen Kommission, um den sicheren und korrekten Warenverkehr zu gewährleisten.
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