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Lebensmittelimport in GB

Änderungen ab 31.01.2024 bei Lebensmitteleinfuhren in Großbritannien

Ab Ende Januar 2024 werden die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel aus der EU durch das Border Target Operating Model (TOM) im Vereinigten Königreich verändert. Die Regelungen gelten für SPS-Waren, also tierische und pflanzliche Erzeugnisse. Diese werden in Risikokategorien eingeteilt - gering, mittel und hoch - und die Anforderungen bei der Einfuhr variieren entsprechend.

Bislang galten für Einfuhren aus der EU nach dem Brexit weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Drittländern. Das neue System wird ab Januar 2024 schrittweise umgesetzt, wobei die Fristen mehrmals verschoben wurden.

Die Risikokategorien bestimmen die Anforderungen bei der Einfuhr. Produkte tierischen und pflanzlichen Ursprungs werden in drei Klassen eingeteilt, wobei sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland berücksichtigt werden. Änderungen betreffen vor allem Produkte mittleren Risikos, bei denen die Anforderungen steigen, während sie für Produkte mit geringem Risiko sinken.

Für Waren mit geringem Risiko entfällt beispielsweise die Pflicht zur Vorabanmeldung, und ein Gesundheitszeugnis ist nicht notwendig. Produkte mittleren Risikos erfordern hingegen die Vorabanmeldung über das IT-System IPAFFS sowie ab bestimmten Terminen die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen.

Zusammengesetzte Lebensmittel, die sowohl tierische als auch pflanzliche Bestandteile enthalten, fallen in der Regel unter die Kategorie geringes Risiko. Die genaue Einteilung erfolgt produktspezifisch, wobei die britischen Behörden Listen für Produkte aus der EU bereitstellen (Check import risk categories and related rules for animals and animal products imported from the EU to Great Britain, from 31 January 2024 - GOV.UK (www.gov.uk)).

Die Gesundheitszeugnisse für tierische und pflanzliche Erzeugnisse wurden überarbeitet und vereinfacht. Eine schrittweise Umstellung von der Papierform auf digitale Dokumente ist für 2024 geplant.

Für Unternehmen ist die Vorabanmeldung der Ware seit Januar 2022 verpflichtend. Diese erfolgt durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS, 24 Stunden vor Ankunft der Ware. Die Anmeldung enthält Details zur Ware, dem zugelassenen Betrieb, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort.

Diese Änderungen sind Teil des neuen Zollregimes und werden schrittweise eingeführt. Unternehmen, die Lebensmittel aus der EU importieren, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen vorbereiten, um reibungslose Geschäftsabläufe sicherzustellen.

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Michael Pauly
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