ZOLL-frei
Zollberatung mit Weitblick
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
wir erledigen Ihre Zollangelegenheiten.
Neues Stahlinstrument:
50% Zusatzzoll auch beim Reimport von EU-Stahl möglich!
Seit dem 1. Juli 2026 gilt das neue EU-Stahlinstrument. Für erfasste Stahlerzeugnisse fallen außerhalb der verfügbaren Zollkontingente 50 % Zusatzzoll an.
Dies kann auch Stahl mit Ursprung in der EU betreffen, wenn er in einem Drittland veredelt und anschließend wieder in die EU eingeführt wird.
Zusätzlich sind bei vielen Stahlwaren die Vorgaben des CO₂-Grenzausgleichssystems CBAM zu beachten.
Durch die frühzeitige Gestaltung der Warenströme und den Einsatz geeigneter Zollverfahren – insbesondere der aktiven oder passiven Veredelung – können Abgaben vermieden oder deutlich reduziert werden.
Unsere Zollagentur prüft Ihren Prozess, beantragt die erforderlichen Bewilligungen und übernimmt die operative Zollabwicklung.
Über uns
Die Firma ZOLL-frei Zollberatung mit Weitblick GmbH & Co. KG unterstützt Unternehmen seit über 15 Jahren deutschlandweit in allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts.
Neben der klassischen operativen Zollabwicklung im Import und Export begleiten wir unsere Kunden bei Versand-, Lager- und besonderen Zollverfahren sowie bei der Beantragung und Betreuung zoll- und verbrauchsteuerrechtlicher Bewilligungen.
Auch im Bereich der Verbrauchsteuern stehen wir Unternehmen als kompetenter Partner zur Seite – von der operativen Abwicklung über EMCS bis hin zur fachlichen Beratung und Prozessoptimierung.
Durch unsere langjährige Praxiserfahrung, fundiertes Fachwissen und den persönlichen Einsatz unseres Teams sorgen wir für rechtssichere, effiziente und wirtschaftliche Lösungen entlang Ihrer gesamten Zoll- und Verbrauchsteuerprozesse.
Bei weitergehenden steuer- oder rechtsberatenden Fragestellungen arbeiten wir eng mit spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Dadurch können wir unsere Kunden auch bei Zoll- und Verbrauchsteuerprüfungen sowie bei Rechtsbehelfs- und Klageverfahren umfassend begleiten und die erforderlichen Experten frühzeitig einbinden.
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihr Kerngeschäft; unsere Experten erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.

Ihre Ansprechpartner
Lernen Sie unser Team kennen.

Immer ein Ass im Ärmel
Ausfuhr
Anmeldung von Waren zum Export in Drittländer beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Ausfuhr) inkl. Vollmacht rechtzeitig per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Anmeldung
Nach Prüfung Ihrer Angaben melden wir Ihre Ware elektronisch zur Ausfuhr an und informieren Sie per E-Mail über die genaue Gestellungszeit.
4. Gestellung
Die Gestellung der Ware kann auf folgende Arten erfolgen:
- Beim Zollamt mittels „Laufzettel“, den Sie von uns erhalten, während der Öffnungszeiten des zuständigen Zollamts oder
- am Lagerort der Ware (08:00-10:00 Uhr des Folgetages oder entsprechend Ihrer Öffnungszeiten), wobei sich die Ware in diesem Zeitraum zwingend am angegebenen Ort für eine mögliche Beschau befinden muss oder
- als zugelassener Ausführer (ZA) auch ohne Gestellung.
5. Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Sie erhalten das ABD inkl. MRN-Nummer anschließend
- direkt vom Zollamt im Anschluss an die Gestellung,
- von uns per E-Mail nach Ablauf der Gestellungszeit (d.h. normal kurz nach 10 Uhr des Folgetages der Beauftragung)
- von uns per E-Mail unmittelbar nach der Anmeldung.
6. Transport
Nach Vorliegen des ABD transportieren Sie die Ware zur Grenze und zeigen dort das ABD vor. Anschließend kann die Ware an den Empfänger ausgeliefert werden.
7. Ausgangsvermerk (AGV)
Nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat, erhalten Sie von uns per E-Mail den AGV.
Einfuhr
Anmeldung von aus Drittländern importierten Waren beim Zoll.
1. Datenbereitstellung
Sie lassen uns die vollständigen Informationen und Unterlagen (siehe Checkliste Einfuhr) inkl. Vollmacht per E-Mail zukommen.
2. Angebot
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erstellen ein passendes Angebot für Sie.
3. Verzollung
Wir erstellen die Zollanmeldung nach dem für Sie perfekten Verfahren.
4. Transport
Nachdem die Ware verzollt ist, kann die Ware beim Kunden angeliefert werden.
5. Steuerbescheid
Sie erhalten den Steuerbescheid per E-Mail.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Kümmern Sie sich in Ruhe um Ihre Kerngeschäfte,
unsere Fachleute erledigen kompetent Ihre Zollangelegenheiten.
