Vorbereitung und Abwicklung von Präferenzmaßnahmen
Die Gewährung von Präferenzen ist grundsätzlich von der Vorlage eines schriftlichen Präferenznachweises abhängig. Die verschiedenen Präferenzregelungen unterscheiden dabei zwischen förmlichen und nicht-förmlichen Präferenznachweisen.
Förmliche Präferenznachweise werden von einer Zollstelle oder zugelassenen Behörde ausgestellt. Hierbei handelt es sich um die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und die Warenverkehrsbescheinigung A.TR..
Nicht-förmliche Präferenznachweise sind die Erklärung zum Ursprung, die Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE), die Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED (UE EUR-MED).
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Präferenznachweise.
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