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Wann fällt der neue 50-%-Zusatzzoll auf Stahl an?

Der Außerkontingentszoll fällt an, wenn ein erfasstes Stahlerzeugnis in die EU eingeführt wird und das einschlägige Zollkontingent ausgeschöpft ist oder die Einfuhr kein Kontingent in Anspruch nehmen kann. Ob eine Ware betroffen ist, richtet sich nach den in Anhang I der Verordnung (EU) 2026/1384 aufgeführten KN- und TARIC-Codes. Ein normaler Zollsatz von 0 % oder ein Präferenzabkommen verhindert den Außerkontingentszoll nicht automatisch.

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