Ein registrierter Versender ist eine Person oder ein Unternehmen, das befugt ist, verbrauchsteuerpflichtige Waren wie z.B. Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse unter Steueraussetzung vom Ort der Einfuhr innerhalb der Union zu versenden. Diese Beförderung kann in Steuerlager, zu Betrieben von registrierten Empfängern oder zu begünstigten Empfängern erfolgen. Das Verfahren der Steueraussetzung beginnt, sobald die verbrauchsteuerpflichtigen Waren am Ort der Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind. Es endet, wenn die Waren durch einen Steuerlagerinhaber, registrierten Empfänger oder begünstigten Empfänger aufgenommen werden.
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