Ein Steuerlager ist ein zugelassener Ort, an dem verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol und Tabak unter Steueraussetzung hergestellt, verarbeitet, gelagert und versandt werden können. Das bedeutet, dass die Verbrauchsteuern erst fällig werden, wenn die Waren das Steuerlager verlassen und in den steuerlich freien Verkehr überführt werden. Ware kann sich rechtlich grundsätzlich nur im Steuerlager befinden, wenn sich diese im zollrechtlich freien Verkehr befindet und es sich somit um Unionsware handelt. Im Gegensatz dazu ist ein Zolllager für die Lagerung von Waren gedacht, die noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden (sog. Nicht-Unionsware).
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