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  4. Einfuhr - Checkliste

Welche Fristen gelten für die Abrechnung der aktiven Veredelung?

Die Abrechnungsfrist ist die Zeitspanne, in der die Zollformalitäten nach Abschluss der Veredelung erledigt werden müssen. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage nach der Wiederausfuhr der veredelten Waren.

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