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Welche Waren unterliegen der Alkoholsteuer?

Gem. § 1 Abs. 1 AlkStG unterliegen Alkoholerzeugnisse der Alkoholsteuer. Alkoholerzeugnisse sind gem. § 1 Abs. 2 AlkStG ausschließlich Alkohol sowie alkoholhaltige Waren.

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Petra Schmelzer
Of Counsel / Externe Beraterin

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